E-Rechnung

E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 – Sind sie bereit? (Stand 25.07.2024)


Ab 01.01.2025 kann jedes Unternehmen E-Rechnungen versenden und jedes Unternehmen ist verpflichtet E-Rechnungen zu akzeptieren. Größenabhängig sind Unternehmen dann ab 01.01.2027 (>800.000 Euro Vorjahresumsatz) bzw. 01.01.2028 (alle) verpflichtet im B2B-Bereich E-Rechnungen zu erstellen.


Die Verpflichtung zur Akzeptanz von E-Rechnungen in Verbindung mit der ebenfalls verpflichtenden GoBD-konformen Archivierung bedeutet, dass jedes Unternehmen bereits ab 01.01.2025 in der Lage sein muss, E-Rechnungen

  • elektronisch zu empfangen (per E-Mail, WEB-Plattform oder via EDI)
  • zur Prüfung lesbar zu machen
  • zu verbuchen
  • digital zu archivieren und für eventuelle Prüfungen bereitzuhalten


Um diese Fähigkeiten zu erlangen, müssen sowohl die IT-Infrastruktur als auch die Prozesse Belegeingang, Buchführung und Belegablage validiert und ggf. erweitert bzw. angepasst werden. Für die Prüfung und weitere Verarbeitung von E-Rechnungen ohne Sichtkomponente benötigt man ein geeignetes Visualisierungstool, für die digitale Archivierung ein entsprechendes Archivierungssystem – sinnvollerweise mit entsprechender Referenzierung zum Buchführungssystem. Sofern nicht bereits erfolgt, bietet sich im Rahmen einer digitalen Archivierung der Umstieg auf ersetzendes Scannen an.



Glücklicherweise ist die IT-Infrastruktur unserer Kanzlei bereits E-Rechnungs-tauglich. Die Prozessbeschreibungen bedürfen nur minimaler Anpassungen. Wir hatten uns deshalb für eine sukzessive Einführung der E-Rechnung entschieden und mit ausgewählten Geschäftspartnern unseren Rechnungseingang bereits umgestellt. Beim Rechnungsausgang werden wir sicher mit Probeläufen starten.

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