Abfindungsangebote – Chancen zur Steuer- und Lebensgestaltung (Stand 30.08.2020)
Abfindungsangebote sind häufig unerwünscht, in der Regel aber auch freiwillig oder verhandelbar. Um so wichtiger ist es, in dieser Situation einen kühlen Kopf zu bewahren und zu entscheiden, was Sinn macht. Und zwar Sinn für Sie als Betroffener! Und tatsächlich sind Aufhebungsangebote auch aufgrund der steuerlichen Möglichkeiten häufig sogar die große Chance für eine persönliche Neuorientierung.
Die Entscheidung zur einem Abfindungsangebot ist durchaus kompliziert und häufig von großer Tragweite. Ein Arbeitnehmer, der sich mit einer Abfindung zur Ruhe setzen will, entscheidet immerhin über die Summe aus Brutto-Jahresgehalt plus Arbeitgeberbeitrag zur BfA-Rente plus Baustein zur betrieblichen Altersversorgung, multipliziert mit den alternativ geplanten, weiteren Berufsjahren. Die Frage, was ein vorgezogener Ruhestand kostet und ob die verbleibenden Einkünfte zum Leben reichen, sollte da schon vorab geklärt werden. Unseren Mandanten empfehlen wir hier eine fundierte steuerliche und finanzielle Betrachtung über den gesamten Zeitraum. Insbesondere dann, wenn eine kurzfristige Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nicht mehr geplant ist, führt die ausschließliche Betrachtung zum Jahr der Auszahlung der Abfindung zu wenig sinnvollen Ergebnissen.
Noch kniffliger ist dann die Berücksichtigung einer persönlichen Neuorientierung. In der Regel dauert es Monate von der Idee bis zur konkreten Umsetzungsplanung. Doch diese Planung ist für die finanzielle Planung und steuerliche Ausgestaltung des Vorhabens erforderlich. Und genau dann werden weiterführende steuerliche Betrachtungen mit verschiedenen Szenarien äußerst effektiv. Abhängig vom persönlichen steuerlichen Gestaltungsspielraum und der persönlichen Planung stehen hier im Prinzip die Abfindungszahlung, die gesamte Steuerlast des Jahres der Auszahlung der Abfindung plus die persönliche Wertschöpfung zur Disposition. Ein zunächst unattraktiv erscheinendes Abfindungsangebot kann damit durchaus noch zum Glücksfall werden.
Entscheiden Sie deshalb über ein Aufhebungsangebot und planen Sie Ihre persönliche Neuorientierung sobald ein Abfindungsprogramm Ihres Arbeitgebers in Aussicht ist und nicht erst dann, wenn das konkrete Angebot auf dem Tisch liegt. Die steuerliche Nutzung ist im Wesentlichen auf das Jahr der Abfindungsauszahlung beschränkt und im Übrigen lässt sich ein Aufhebungsvertrag mit konkreten Vorstellungen erfahrungsgemäß auch besser verhandeln.
Ergreifen Sie die Chance und werden Sie Schäfer oder Pilot, genießen Sie eine berufliche Auszeit mit Ihrem Partner oder einfach einen vorgezogenen Ruhestand.
Gauß Steuerberatung
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